Unsere Zeitungsanzeige zum neuen Maklergesetz

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Neues Maklergesetz – Was Käufer und Verkäufer über die Neuregelung der Maklerprovision ab dem 23.12.2020 wissen müssen.

 

– Der Gesetzgeber hat eine bundesweit einheitliche Regelung für die Aufteilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer per Gesetz geregelt.

– Die Aufteilung ist allerdings nur für den Verkauf und Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zwischen Privatpersonen neugeregelt. Alle anderen Verkaufsfälle sind hiervon nicht betroffen.

– Ziel des Gesetzgebers war eine Gleichbehandlung zwischen Käufer und Verkäufer, wenn es sich um Privatpersonen handelt.

– Maklerverträge müssen zukünftig in Textform geschlossen werden.

 

Moers, 19./20. Dezember 2020 – Am 23. Dezember 2020 tritt die gesetzliche Neuregelung über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Diplom Immobilienwirt (EIA) Kaus-Peter Lindenmann, Geschäftsführer Selektive Immobilien Service GmbH informiert über die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes, dessen Kern darin liegt, dass die Käufer- und Verkäuferprovision wechselseitig begrenzt sind. Beim Immobilienkauf und -verkauf gibt es künftig drei verschiedene Modelle, nach denen die Provision geregelt werden kann:

Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Darin legen sie auch die Höhe der zu zahlenden Provision fest, wenn ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung verkauft wird. Auch mit den potenziellen Käufern wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Kern liegt hierbei darin, dass mit den Käufern keine andere Höhe der Provision vereinbart werden kann als mit dem Verkäufer. Die Provisionshöhen müssen identisch sein.

Eine weitere Möglichkeit beinhaltet, dass nur mit dem Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen wird, der Makler somit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers ist. Da aber auch der Käufer einen Vorteil von der Vermittlungsleistung des Maklers hat, kann sich dieser verpflichten, einen Teil der Provision zu übernehmen. Die Höhe des Käuferanteils ist gesetzlich auf maximal 50 Prozent von der Gesamtprovision begrenzt.  Der Käufer muss dies nur übernehmen, wenn er sich hierzu bereit erklärt hat und der Verkäufer oder Makler nachgewiesen hat, dass der Provisionsanteil vom Verkäufer gezahlt wurde.

Letztlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Provision allein zahlt, ohne dass es zu einer Beteiligung durch den Käufer kommt, was das dritte Modell darstellt. Auch in diesem Fall ist der Makler einseitiger Interessensvertreter des Verkäufers.

Teilweise anders lautende Maklerversprechungen sind gesetzlich nicht erlaubt.

„Welches Modell das Beste ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist aber anzunehmen, dass die Doppeltätigkeit mit der paritätischen Teilung am häufigsten gewählt wird, da sie sich in den meisten Bundesländern bereits seit Jahrzehnten bewährt hat, weil sie am fairsten ist. Schließlich profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von den professionellen Leistungen, die der Makler anbietet“, sagt Klaus-Peter Lindenmann.

Dem Gesetzgeber ging es bei der Regelung darum, insbesondere Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu entlasten, sofern es sich bei ihnen um Verbraucher handelt. Aus diesem Grund gilt die Regelung nicht bei Mehrfamilienhäusern, wozu auch Zweifamilienhäuser zählen. Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke sind ebenfalls ausgenommen. Bei diesen Objekten kann sich auch weiterhin der Käufer verpflichten, die Provision überwiegend oder allein zu übernehmen.

Die Politik sollte es laut Klaus-Peter Lindenmann jedoch nicht versäumen, weitere Hürden für den Eigentumserwerb abzubauen: „Für Käufer ist es zweifellos eine Entlastung, wenn sie nun keinesfalls die gesamten Maklerkosten allein tragen müssen. Allerdings würden andere Maßnahmen, wie etwa die Entfristung des erfolgreichen Baukindergelds, einen deutlich größeren Beitrag zur Eigentumsförderung in Deutschland leisten. Die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum ist die Grunderwerbsteuer, die gesenkt werden oder für Erstkäufer am besten ganz abgeschafft werden sollte.“


Liebe Niederrheiner,

wir alle haben ein anstrengendes Jahr hinter uns gebracht, welches wahrscheinlich fast jedem einige Sorgen und einen langen Atem abverlangt hat – und dennoch sind wir bekannterweise ja nicht über den Berg.

Der Immobilienmarkt ist durch Corona noch angespannter als zuvor. Die Aktienmärkte haben sich nach dem Einbruch im März wieder vollständig erholt und die Baufinanzierungszinsen sind weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau und werden vorerst auch so bleiben. Aber auch trotz Corona werden selbstverständlich weiterhin Immobilien vermietet und verkauft und unsere Baufinanzierungsabteilung ist weiterhin erreichbar. Aktuell sind aufgrund der niedrigen Anzahl an verkäuflichen Immobilien im Bereich der Wohnimmobilien, wie Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser weiterhin Spitzenpreise für Verkäufer möglich. Der Abschluss einer Corona-Betriebsschließungsversicherung ist aktuell bis zu einem Inzidenz-Wert von 175/100000 je Woche bei uns möglich.

Unser Geschäft als Immobilien-Makler ist nach wie vor mit Einschränkungen möglich, da das Wohnen als Grundrecht eines Menschen oberste Priorität hat. So waren und sind wir aktuell auch weiterhin in unseren Büros und im Außendienst nach Terminabsprache mit unserer Dienstleistung im Bereich Finanzen, Immobilien und Versicherungen für Sie tätig. Natürlich halten wir die AHA-Regeln ein, um Verkäufer, Käufer, Mieter und Mietinteressenten nicht zu gefährden.

Bei weiterlaufendem Betrieb endet auch unser Geschäftsjahr ruhig, da wir nach 26 Jahren erstmalig unsere Mitarbeiterweihnachtsfeier ausfallen lassen müssen. Unser Team hat sich aus diesem Grunde dazu entschieden einen Betrag von insgesamt 1000,00 € an die örtlichen Tafeln unseres Geschäftsgebietes in Duisburg, Moers und Neukirchen-Vluyn sowie Kamp-Lintfort und Rheinberg zu spenden.

Zum Schluss bleibt uns nur noch zu hoffen, dass wir alle trotz Einschränkungen ein gesundes Weihnachtsfest verbringen können und in ein neues und besseres Jahr starten können. Auch zwischen Weihnachten und Neujahr sind unsere Finanz, Immobilien und Versicherungsfachleute für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2021.

Ihr Selektive Team

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