Referenzfälle zu Versicherungsanliegen

Einige Beispiele von vergangenen Regulierungen

Durch ein in Brand geratenes Auto, das neben dem Lager unseres Versicherungsnehmers stand, gelangten Rauch und Ruß in das Lager und die Verkaufsräume. Zusätzlich verbrannten Kunststoffe und Hölzer aus der Gebäudekonstruktion. Ein Sachverständiger stellte fest, dass aufgrund der gesundheitsschädlichen Rauch- und Russentwicklung ein Großteil der Waren nicht mehr nutzbar war und eine aufwendige Reinigung der Verkaufsräume durch eine Spezialfirma erforderlich wurde.

Da Waren nachbestellt und nicht termingerecht geliefert werden konnten, entstand neben dem Sachschaden in Höhe von 95.000 € auch ein Betriebsunterbrechungsschaden, dessen Höhe nicht ohne weiteres beziffert werden konnte. Im Zuge der Schadensregulierung wurde vom Versicherer eine Unterversicherung mit einer Quote von 37% festgestellt. Im Vorfeld hatten wir den Versicherungsnehmer bereits darauf hingewiesen, dass die Versicherungssumme nicht ausreichend ist.

Durch diverse Gespräche mit dem Versicherer konnten wir erreichen, dass die Schäden vom Feuerversicherer unseres Versicherungsnehmers mit 80.000 € für den Sachschaden und 30.000 € für den Betriebsunterbrechungsschaden reguliert wurden.

Ein über uns versicherter Betrieb hatte den Auftrag, bei einer städtischen Schule Sanierungsarbeiten durchzuführen. Durch einen Wassereinbruch in der Decke kam es zu einem umfangreichen Schaden. Der Auftraggeber hielt die Aufwendungen für die Beseitigung der Schäden von den Werklöhnen ein.

Der Schaden hätte von der Höhe her geringer ausfallen können, wenn bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden wären.  Strittig war hierbei der Punkt, wer für die Sicherungsmaßnahmen verantwortlich war, da durch die fehlenden Sicherungsmaßnahmen Kosten eingespart wurden, die nicht der Versicherer zu tragen hat.

Da wir in die Haftpflichtversicherung unseres Versicherungsnehmers den Baustein „aktive Werklohnklage (das Einklagen von unberechtigt einbehaltenem Werklohn) eingeschlossen hatten, bestand Versicherungsschutz sowohl über den Baustein „Betriebshaftpflicht“, als auch über die aktive Werklohnklage. Der Schadensfall wurde durch unsere Korrespondenz mit dem Versicherer zur Zufriedenheit unseres Versicherungsnehmers durch eine pauschale Entschädigung reguliert, ohne einen zeitaufwendigen und kostenintensiven Prozess bezüglich des einbehaltenen Werklohnes zu führen.

Unser Versicherungsnehmer beauftragte für ein Gewerk einen Subunternehmer. Es sollte auf einem Flachdach eine Dämmung aufgebracht werden. Die einzelnen Bahnen wurden jedoch nicht wie vereinbart verschweißt, sondern lediglich  überlappend verklebt.

Dadurch drang Wasser in die Decke ein. Durch die notwendige Entwässerung der Dämmschicht entstanden unserem Versicherungsnehmer Kosten von mehr als 20.000 €. Trotz mehrfacher Erinnerungen meldete der Subunternehmer den Schaden nicht seiner Haftpflichtversicherung und es stand sogar im Raum, dass unser VN vom Auftraggeber haftbar gemacht würde.

Durch ein persönliches Gespräch mit dem Subunternehmer konnten wir ihn von seiner Haftung überzeugen und ausschließen, dass unseren Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft. Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung des Subunternehmers gemeldet. Unserem Versicherungsnehmer wurden die Aufwendungen erstattet.

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Ansprechpartner

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Klaus-Peter Lindenmann

Geschäftsführender Gesellschafter
  • Dipl. Immobilienwirt (EIA)
  • Gepr. Immobilienwertermittler (EIA)
  • Versicherungsfachmann (BWV)
  • Experte betriebliche Altersversorgung (DMA)

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Frank Wolter

Kundendienstleiter
  • Versicherungskaufmann (IHK)

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