NRW Förderung beim Kauf von selbst genutzten Immobilien in 2022

Modellhaus und Geldscheine

Wer in 2022 in Nordrhein-Westfalen zur Eigennutzung eine Immobilie kauft oder gekauft hat, kann sich jetzt bei der NRW Bank registrieren und eine Förderung von 2% des Kaufpreises beantragen. Dies wurde durch das „Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum“ ermöglicht, welches insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Was wird für eine NRW Förderung beim Immobilienkauf benötigt?

Konkrete Forderungen dafür sind neben der Natürlichkeit der Person des Käufers und dem rechtswirksamen, notariellen Kaufdatum im Jahr 2022, dass die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz innerhalb von 3 Jahren nach Antragstellung nachgewiesen wird. Da die maximale Bemessungsgrundlage 500.000 Euro darstellt, spiegeln 10.000 Euro das Maximum an Fördergeld für den Immobilienkauf dar.

Es können sowohl Neu- wie auch Bestandsimmobilien in Form von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern gefördert werden. Jedoch werden alle Teilbereiche, die nicht zur Eigennutzung vorgesehen sind, wertmäßig von der förderfähigen Summe abgezogen.

Zuletzt lassen sich ebenfalls Grundstückskäufe fördern, wie auch Teileigentum und Sondernutzungsrechte. Prämisse dafür ist, dass sie mit dem Hauptkaufgegenstand selbst genutzt werden.

Möchten Sie sich allgemein zum Kauf einer Immobilie und dessen Finanzierung beraten lassen, informieren Sie sich hier: https://www.selektive.de/finanzen



Um alle Details nachzuschauen, haben wir Ihnen hiermit die offizielle Quelle sowie die einen Downloadlink der Richtlinie bereitgestellt.

Quelle: NRW.Zuschuss Wohneigentum geht an den Start – NRW.BANK (nrwbank.de)

Richtlinie: Foerderrichtlinie-Wohneigentum-und-BNBest.pdf (nrwbank.de)

Ansprechpartner

Klaus-Peter Lindenmann

Klaus-Peter Lindenmann

Geschäftsführender Gesellschafter
  • Dipl. Immobilienwirt (EIA)
  • Gepr. Immobilienwertermittler (EIA)
  • Versicherungsfachmann (BWV)
  • Experte betriebliche Altersversorgung (DMA)

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