Um eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie durchführen zu können, tragen wir zunächst alle relevanten Unterlagen und Daten zusammen. Dazu zählen beispielsweise die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, die Beschaffung von Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Flurkarten, Grundbuchauszüge, Wohn- Nutzflächenberechnung oder auch die Einholung von Auskünften über eventuelle Bergschädenregulierungen, die wir akribisch prüfen. Grundsätzlich werden dabei natürlich die Bauqualität und die Rentabilität einer Immobilie berücksichtigt.
Bei der Erstellung eines Wertgutachtens nach § 194 BauGB greifen wir diese Informationen auf, nutzen aber auch aktuelle Marktberichte unsere Immobilienverbandes (IVD), die Erkenntnisse der Gutachterausschüsse sowie die lagespezifischen Bodenrichtwerte. Selbstverständlich sind unsere Immobiliengutachten rechtssicher.