Wie lange dauert es bis zur Kaufpreiszahlung?
Der Kauf und Verkauf einer Immobilie wird mit dem abschließenden Notartermin in einer Urkunde bestätigt. Das ist allerdings noch nicht das Ende des Verkaufsprozesses. Verkäufer und Käufer müssen danach noch in Geduld üben, bis der Kaufpreis bezahlt wird und die Schlüsselübergabe den Prozess schließlich beendet.
Die Immobilie ist verkauft, jetzt fehlt nur noch das Geld auf dem Konto. Doch das sollte man nicht allzu schnell für etwas anderes einplanen, denn oft vergeht noch ein wenig Zeit, bis die Summe wirklich da ist. Warum ist das so?
Die Zahlung ist abhängig von der sogenannten Kaufpreisfälligkeit und dem eventuell vereinbarten Zahlungstermin. Diese wird vom Notar festgelegt. Voraussetzung Dafür müssen verschiedene Punkte und Ereignisse zunächst abgeschlossen sein. In unserem Überblick erfahren Sie, welche das sind.
Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit
Erster Schritt: die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dieser Verwaltungsakt ist abhängig von den Kapazitäten und der Bearbeitungsgeschwindigkeit des jeweiligen Grundbuchamts. Vor allem in Städten müssen Sie für diesen Schritt mehrere Wochen einplanen. Wenn Sie Glück haben, geht es schneller.
Weiter geht es mit dem Löschen der Grundschuld, die eventuell noch besteht. Gut zu wissen: Auch wenn der Vorbesitzer die Immobilie bereits komplett abgezahlt hat, ist die Grundschuld in der Regel noch eingetragen.
Besteht eventuell noch ein Vorkaufsrecht? Dies kann in einigen Städten und Gemeinden der Fall sein. Für den Verkäufer und Käufer bedeutet auch dies: abwarten. Geklärt werden muss, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben wird oder aber darauf verzichtet was in der Regel der Fall ist. Nur selten bei einem besonderen Interesse kommt dies vor. Gründe könnten ein Bauinteresse oder Abriss mit veränderter Strassenplanung sein. Es kann allerdings ein privates Vorkaufsrecht eingetragen sein. Hier muss der Berechtigte verzichten oder in den Kaufvertrag einsteigen. Letzteres werden wir in einem separaten Beitrag demnächst behandeln.
Die Immobilienverwaltung hat das letzte Wort
Wird eine Eigentumswohnung veräußert, dann kann es sein, dass der Verkauf von der Verwalterzustimmung abhängig ist. Dies dient dem Schutz der Eigentümergemeinschaft zum Beispiel wenn Rückstände beim Hausgeld vorhanden sind. Auch dafür heißt es, Zeit einzuplanen.
Sind alle Schritte getan und die Unterlagen beieinander, wird sich der Notar davon überzeugen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und den Käufer anschreiben und die Kaufpreiszahlung fällig stellen. Jetzt muss der Käufer seine Bank informieren und die Zahlungen anweisen. Das ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen erledigt, egal ob auf das Konto des Verkäufers oder ein Notaranderkonto überwiesen wird wobei letzteres nur noch in wenigen Ausnahmen benutzt wird. Die Notarkammern haben die Notare diesbezüglich angewiesen nur noch bei gesetzlicher Notwendigkeit ein Anderkonto zu benutzen.
Kann man den Weg vom Notartermin zur Kaufpreiszahlung abkürzen?
Auch bei diesem Prozess gilt, dass eine gute Vorbereitung die halbe Miete ist. Ein regionaler Profimakler kann schon in der Vermarktungsphase dafür Sorge tragen, dass alle benötigten Voraussetzungen geschaffen werden, um den Eigentumsübergang so kurz wie möglich zu halten und somit langen Wartezeiten zu entgehen.
Sie haben Fragen zum Kauf einer Immobilie? Oder brauchen Beratung in einer anderen Immobilienangelegenheit? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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