Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig

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Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig

Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das Selektive kurz-298x300 Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig BLOG: Allgemein BLOG: Immo-Versicherungen  können Geschäftsführer, Gesellschafter,  Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und -kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen. Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen. Mit einer Absicherung eines Keyman für den Fall schwerer Krankheit oder Tod wird dem Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit diesem Selektive jim-reardan-gyslVZcsNK4-unsplash-300x225 Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig BLOG: Allgemein BLOG: Immo-Versicherungen  Krisenkapital ausgestattet können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden. Auch für kleinere Firmen wie Handwerksbetriebe kann diese Form der Absicherung sinnvoll sein, damit man ohne finanziellen Druck entscheiden kann, wie es mit der Firma weitergehen soll. Die Gefahr, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen, kann so minimiert werden. In der Altersgruppe der 30- bis 60jährigen versterben jährlich mehr als 150.000 Personen, fast 1 Mio. erkranken an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht diesem hohen Risiko aus.

Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.

Der Wagen ist versichert – aber was ist mit der Ladung?

MSelektive pexels-tima-miroshnichenko-6169177-300x200 Mitarbeiter in Schlüsselpositionen – wertvoll und absicherungswürdig BLOG: Allgemein BLOG: Immo-Versicherungen  eist gilt nach einem Unfall der erste Blick dem Wagen. Oft ist aber auch die Ladung durch den Zusammenstoß beschädigt oder sogar zerstört worden. Wer eigene Waren transportiert oder Kundenbesuche mit eigenem Werkzeug unternimmt, bringt schnell große Werte auf die Straße. Werden diese Werte z. B. bei einem Verkehrsunfall beschädigt oder das noch beladene Transportfahrzeug gestohlen, sind sie nicht Teil der Erstattung durch eine Kaskoversicherung. Sie wissen selbst am besten, wie hoch in einem solchen Fall Ihr Schaden ausfallen kann. Eine Werkverkehrsversicherung schafft hier Abhilfe. Diese Form der Transportversicherung kommt u. a. für die vorangenannten Schadensereignisse auf, deckt darüber auch den Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug,  Elementarereignisse, Raub und weitere Risiken ab. Versicherungsschutz besteht in Deutschland; je nach Tarif kann der Geltungsbereich auf weitere Länder erweitert sein oder werden. Eine Werkverkehrsversicherung schließt eine wesentliche Lücke in der Absicherung Ihrer betrieblichen Sachwerte.

Teilen Sie uns Veränderungen bitte immer zeitnah mit, damit Ihr Versicherungsschutz nicht leidet!

Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert. Das müssen wir wissen: Sie stellen neue Mitarbeiter ein, Ihr Jahresumsatz steigt, Sie schaffen neue Betriebseinrichtung an, Sie beziehen einen weiteren Standort (auch z. B. Lager), Sie bauen (bitte möglichst bereits in der Planungsphase mit uns sprechen), Sie wechseln die Rechtsform, Sie erweitern Ihr Angebot um neue Dienstleistungen etc. Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Hätten Sie es gewusst?

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat zu verschiedenen Neuerungen bei der betrieblichen Altersvorsorge geführt. Einige wirken bereits seit diesem Jahr, andere greifen erst in den nächsten Jahren. Dazu zählt auch eine Zuschusspflicht durch den Arbeitgeber. Zeitlich versetzt gilt diese auch für bereits existierende Verträge. Welche Neuerungen es sonst gibt und worauf Sie künftig achten müssen, erklären wir Ihnen gerne.
  • Bargeld ist grundsätzlich im Rahmen der betrieblichen Inhaltsversicherung mitversichert. Bitte beachten Sie, dass bei größeren Summen (z. B. ab 5.000 Euro) schärfere Sicherheitsvorkehrungen vom Versicherer verlangt werden können (z. B. Tresor mit 200 kg Gewicht). Gerne prüfen wir das für Sie!