Das neue Altersvorsorgedepot: „Riester-Rente 2.0“

Mehr Flexibilität und neue Chancen für die private Altersvorsorge
Stand der Informationen: Oktober 2026. Das Altersvorsorge-Reformgesetz wurde am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Die Umsetzung der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte ist ab dem 01.01.2027 vorgesehen. Einzelne Produktangebote und deren Verfügbarkeit können je nach Anbieter variieren; beim Standardprodukt in öffentlicher Trägerschaft sind noch Fragen offen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland neu aufgestellt. Ab 2027 soll die bisherige Riester-Rente durch neue, flexiblere Produkte ergänzt beziehungsweise abgelöst werden. Im Mittelpunkt stehen ein einfacherer Zugang zur Förderung, mehr Wahlmöglichkeiten bei der Kapitalanlage und bessere Chancen, langfristig an den Kapitalmärkten teilzuhaben.
Künftig sollen Sparer zwischen einem Altersvorsorgedepot ohne Garantien, einem kostengünstigen Standardprodukt und Garantieprodukten wählen können. Die Angebote unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Risiko, Garantien, Kosten und Auszahlungsform. Welche Variante passt, hängt von der persönlichen Situation, dem Anlagehorizont und dem Sicherheitsbedürfnis ab.
Welche Produkte sind nach der Reform der privaten Altersvorsorge neu?
Die Reform sieht mehrere Produktarten vor. Sie sollen unterschiedliche Bedürfnisse abdecken – von chancenorientierter Geldanlage bis zu mehr Sicherheit durch Garantien.
Altersvorsorgedepot ohne Garantien: Das angesparte Geld kann beispielsweise in Fonds oder ETFs investiert werden. Weil keine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist, sind höhere Renditechancen möglich; gleichzeitig trägt man das Risiko von Wertschwankungen und Verlusten.
Standardprodukt beziehungsweise Standarddepot: Für Menschen, die sich nicht selbst durch zahlreiche Angebote arbeiten möchten, ist ein einfach handhabbares Standardprodukt vorgesehen. Die Effektivkosten sollen auf höchstens 1,0 Prozent begrenzt werden.
Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie: Diese Produkte sollen zum Ende der Ansparphase mindestens 80 beziehungsweise 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen absichern. Eine höhere Garantie bietet mehr Sicherheit, kann aber die Chancen auf höhere Erträge begrenzen.
Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft: Zusätzlich sieht das Gesetz die Möglichkeit eines öffentlich getragenen Standarddepots vor. Es soll eine weitere Option für Menschen bieten, die eine einfache und staatlich organisierte Lösung bevorzugen. Ob es bereits zum 1. Januar 2027 verfügbar sein wird, ist noch offen.
Auszahlplan statt ausschließlich lebenslanger Rente: Neben einer lebenslangen Rentenzahlung sollen zeitlich befristete Auszahlpläne möglich sein, darunter ein Plan über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr. Bei einem befristeten Auszahlplan kann das Kapital mit Ablauf der vereinbarten Zeit aufgebraucht sein. Diese Flexibilität sollte deshalb sorgfältig gegen den Wunsch nach lebenslanger finanzieller Sicherheit abgewogen werden.
Einfach erklärt: So werden die Zulagen berechnet – und welche Renditechancen bestehen
Die staatliche Förderung setzt sich aus einer Grundzulage und – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – einer Kinderzulage zusammen.
Grundzulage auf einen Blick:
• 50 % Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr
• 25 % Förderung auf weitere Einzahlungen über 360 Euro – bis zu einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro jährlich
• Maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr
• Einzahlungen über 1.800 Euro erhöhen die Grundzulage nicht weiter
Renditechancen und Risiken:
- Das Altersvorsorgedepot ermöglicht die Anlage am Kapitalmarkt, beispielsweise in Fonds oder ETFs.
• Dadurch bestehen langfristig höhere Renditechancen als bei rein sicherheitsorientierten Anlagen.
• Die Wertentwicklung hängt von den gewählten Anlagen und den Kapitalmärkten ab.
• Es gibt keine garantierte Rendite; der Wert kann schwanken und Verluste sind möglich.
Kinderzulage:
• Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr und kommt zusätzlich zur Grundzulage hinzu.
• Es gibt keine gesonderte Mindestaltersgrenze für das Kind: Entscheidend ist, dass für das Kind im jeweiligen Beitragsjahr Kindergeld gegenüber dem zulageberechtigten Elternteil festgesetzt ist.
• Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch länger bestehen – zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder eines anerkannten Freiwilligendienstes grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag; bei arbeitsuchend gemeldeten Kindern unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 21. Geburtstag.
• Die Kinderzulage steht grundsätzlich einem zulageberechtigten Elternteil zu. Der Anspruch entfällt für das betreffende Jahr, wenn das Kindergeld für dieses Jahr vollständig zurückgefordert wird.
Zusätzlich können Beiträge im Rahmen der vorgesehenen Günstigerprüfung steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt vergleicht dabei die erhaltenen Zulagen mit einem möglichen zusätzlichen Steuervorteil. Eine Steuererklärung ist für den Erhalt der Zulagen grundsätzlich nicht erforderlich, kann sich für die Prüfung eines zusätzlichen Steuervorteils aber lohnen.
Für wen kann das neue Modell interessant sein?
Der Kreis der möglichen Förderberechtigten soll gegenüber der bisherigen Riester-Förderung erweitert werden. Dazu gehören insbesondere Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte. Auch Selbstständige sollen künftig unabhängig von einer Versicherungspflicht gefördert werden können. Ebenso sollen Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten, unmittelbar förderfähig sein.
Auch Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen profitieren. Damit könnte das Altersvorsorgedepot für deutlich mehr Menschen eine interessante Möglichkeit darstellen, staatliche Förderung für den langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Für bestehende Riester-Verträge ist grundsätzlich ein umfassender Bestandsschutz vorgesehen. Bestehende Verträge müssen daher nicht automatisch gekündigt oder in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden. Nach aktuellem Stand sollen Sparer später selbst entscheiden können, ob sie ihren bisherigen Vertrag fortführen, auf die neue Förderung umstellen oder vorhandenes Kapital übertragen möchten. Die genauen Rahmenbedingungen hierfür stehen jedoch noch nicht endgültig fest.
Wichtig: Bestehende Riester-Verträge sollten deshalb nicht vorschnell gekündigt werden. Je nach Vertrag können Garantien, bestehende Förderansprüche und individuelle Vertragsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
Unser Fazit
Die Reform der privaten Altersvorsorge schafft mehr Auswahl: Neben chancenorientierten Depots ohne Garantien sind ein Standardprodukt und Garantieprodukte mit unterschiedlichen Sicherungsniveaus vorgesehen. Dazu kommen neue Möglichkeiten bei der Auszahlung und eine veränderte staatliche Förderung. Entscheidend ist, Chancen, Risiken, Kosten und Auszahlungsform im Zusammenhang mit der persönlichen Lebenssituation zu betrachten.
Wir verfolgen die Umsetzung der Reform und die konkreten Produktangebote aufmerksam. Gemeinsam können wir prüfen, welche Form der geförderten Altersvorsorge zu Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer bestehenden Altersvorsorge passt.
| Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlage- oder Versicherungsberatung dar. Die Angaben beruhen auf der vorliegenden Informationsunterlage mit Stand 06/2026. Bis zum geplanten Start können sich gesetzliche Regelungen und konkrete Produktbedingungen noch ändern. |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, „Altersvorsorge-Reformgesetz“
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglichkeiten-der-Altersvorsorge/Altervorsorgereformgesetz (abgerufen im Oktober 2026);
ergänzend: Informationsunterlage „Das neue Altersvorsorgedepot“, Stand 06/2026.





