Aktuelles Urteil: Enkel sollen für Pflege der Großmutter aufkommen
Aktuelles Urteil: Enkel sollen für Pflege der Großmutter aufkommen
Das Celler Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 13.02.2020 entschieden, dass die Forderung des Sozialhilfeträgers, ihm das für die Enkelkinder angesparte Geld auszuzahlen, gerechtfertigt ist.
Eine Rentnerin hat für ihre beiden Enkel bei deren Geburt ein Sparkonto eröffnet und viele Jahre monatlich jeweils 50 EUR darauf eingezahlt. Als die Großmutter in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden musste, hatte sie diese Zahlungen bereits eingestellt. Die selbst zu tragenden Kosten für die Heimunterbringung mussten jedoch weitestgehend vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Dieser forderte das angesparte Kapital für die Enkel für die vergangenen 10 Jahre zurück, da die Zahlung weder eine sittlich gebotene Pflichtschenkung noch eine auf moralischer Verantwortung beruhende Anstandsschenkung darstellte.
Somit können regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Aufbau eines Kapitals zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig wird.
Die Lösung:
Bereits in jungen Jahren für den Pflegefall vorsorgen. Natürlich steigt das Risiko mit zunehmendem Alter – dennoch ist jeder zehnte Pflegefall unter 60. Davon sind wiederum etwa 20 % noch keine 15 Jahre alt.
Je früher Sie das Thema angehen, desto besser. Nicht nur, um für Ihre Absicherung zu sorgen, sondern auch, um von einer moderaten Preisgestaltung zu profitieren.
Nennen Sie uns Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Gerne berechnen wir dann Ihr individuelles Angebot.