Rund um den Energieausweis

Pflicht für fast alle Wohn- und Gewerbeimmobilien

Seit 01.05.2014 fordert der Gesetzgeber beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien einen Energieausweis zur besseren Orientierung der Interessenten. Im Rahmen unserer Objektbetreuung lassen wir diesen von unseren Partnerunternehmen erstellen und beraten Sie gerne hinsichtlich möglicher energetischer Verbesserungen. Fast jedes Haus hat ein Einsparpotential. Oft lassen sich mit geringem Aufwand bereits spürbare Ergebnisse erzielen.

Welche Immobilien benötigen keinen Energieausweis?

Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.

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Welche Energieausweise gibt es und worin liegen die Unterschiede?

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung wieder. Das Ergebnis ist vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig, bietet aber aufgrund der praxisbezogenen Werte zumeist eine zuverlässige Orientierung.

Voraussetzungen für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises sind:

  • Der Bauantrag wurde nach dem 31.10.1977 erstellt oder
  • Das Gebäude wurde auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert oder
  • Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 5 Wohnungen

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf des Wohngebäudes, die auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt werden. Der Bedarfsausweis darf im Unterschied zum Verbrauchsausweis für jedes Gebäude erstellt werden. Bewertet werden die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände, Kellerdecke oder -boden) und die Heizungstechnik (Alter, Zustand, Brennstoff)

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist nutzerunabhängig und befasst sich ausschließlich mit der bautechnischen Beschaffenheit der Immobilie.

Beantragen Sie hier Ihren persönlichen Energieausweis.

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Ansprechpartner

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Klaus-P. Lindenmann

Geschäftsführender Gesellschafter
  • Dipl. Immobilienwirt (EIA)
  • Gepr. Immobilienwertermittler (EIA)
  • Versicherungsfachmann (BWV)
  • Experte betriebliche Altersversorgung (DMA)

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