Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung wieder. Das Ergebnis ist vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig, bietet aber aufgrund der praxisbezogenen Werte zumeist eine zuverlässige Orientierung.
Voraussetzungen für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises sind:
- Der Bauantrag wurde nach dem 31.10.1977 erstellt oder
- Das Gebäude wurde auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert oder
- Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 5 Wohnungen
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf des Wohngebäudes, die auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt werden. Der Bedarfsausweis darf im Unterschied zum Verbrauchsausweis für jedes Gebäude erstellt werden. Bewertet werden die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände, Kellerdecke oder -boden) und die Heizungstechnik (Alter, Zustand, Brennstoff)
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist nutzerunabhängig und befasst sich ausschließlich mit der bautechnischen Beschaffenheit der Immobilie.
Beantragen Sie hier Ihren persönlichen Energieausweis.